Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Abschluss eines Reservierungs-vertrages
1. Geltung
Für durch inn:office GmbH erbrachte Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Die Bedingungen des Kunden sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich durch inn:office GmbH anerkannt wurden.
2. Vertragsabschluß
Die Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Kategorie, Ausstattung, Termin, Optionsfrist, Leistungsbeschreibung und des kostenlosen Stornotermins freibleibend. Der Reservierungsvertrag wird durch eine mündliche oder schriftliche Bestätigung der Reservierung und / oder sonstiger vereinbarter Leistungen geschlossen. Eine schriftliche Bestätigung des Kunden ist nicht immer erforderlich, der Vertrag kommt auch durch Inanspruchnahme der Leistung zustande.
3. Leistungsumfang
inn:office GmbH tritt nur als Vermittler der Leistungsträger und sonstiger Leistungen auf, die mit Sorgfalt ausgewählt werden. Hinsichtlich der Hotel- und Ortsbeschreibungen ist inn:office GmbH auf die Angaben der Hotels angewiesen und kann hierfür keine Gewährleistung übernehmen. Bei Entfernungs- und Zeitangaben handelt es sich um Mittelwerte zu normalen Verkehrsbedingungen. Unvorhergesehene Ereignisse, wie Betriebsstörungen, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen, Änderung der Währungsverhältnisse, Krieg, Arbeitskämpfe und sonstige Fälle höherer Gewalt befreien inn:office GmbH für die Dauer der Störung und im Umfange ihrer Auswirkungen von ihrer Leistungsverpflichtung. Ereignisse dieser Art berechtigen inn:office GmbH, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
4. Ersatzleistung
inn:office GmbH behält sich vor, in Fällen in denen die ursprünglich vereinbarte Leistung, aus Gründen die inn:office GmbH nicht zu vertreten hat, nicht erbracht werden kann, andere gleichwertige zumutbare Leistungen als Ersatz zu erbringen. Hierbei sind die besonderen Umstände des Leistungstermins zu berücksichtigen.
5. Rücktritt des Kunden
Wurde mit der Bestätigung durch inn:office GmbH nicht ausdrücklich eine kostenlose Stornierung bis zu einem fixen Stornotermin bestätigt, so ist der erteilte Auftrag nicht stornierbar. Teilt der Kunde inn:office GmbH nach Ablauf der Stornofrist und vor Inanspruchnahme der Leistung mit, dass er vom Vertrag teilweise oder ganz zurück tritt, so wird sich inn:office GmbH um einen Ersatzabnehmer bemühen.
Die auch weiterhin bestehende terminierte Zahlungsverpflichtung des Kunden wird erst nachträglich um die durch inn:office GmbH erzielte Ersatzleistung gutgeschrieben. Für diesen Service erhebt inn:office GmbH eine Aufwandsentschädigung von 20 % der ursprünglich bestätigten Leistung. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung gebuchter bezahlter und evtl. nicht in Anspruch genommener Leistung (No-Show).
6. Haftung
inn:office GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger die ordnungsgemäße Einbringung der vertraglich vereinbarten Leistung auf Schadensersatz bei Vertragsverletzung jedoch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, der Kunde ist verpflichtet den Schaden so gering wie möglich zu halten.
inn:office GmbH tritt nur als Vermittler der Leistungsträger (Hotels, Autovermietung, Busunternehmen etc.) auf, insofern übernehmen wir keinerlei Haftung für Schäden an Personen oder deren Eigentum, auch nicht für Verspätungen oder Nichteinhaltung von Terminen die durch den Transport oder die Unterbringung beim Leistungsträger erfolgen. Alle Ersatzansprüche sind direkt gegenüber dem Leistungsträger geltend zu machen.
7. Zahlung
Die Zahlung hat grundsätzlich an die inn:office GmbH und nicht an den Leistungsträger zu erfolgen. Zur Zahlung an den Leistungsträger bedarf es der schriftlichen Bestätigung durch inn:office GmbH. Den für Sie gültigen Zahlungstermin entnehmen sie bitte der Reservierungsbestätigung oder ggf. der Rechnung.
Zahlungsverpflichtungen gelten erst dann als erfüllt, wenn wir über den Gegenwert unserer Forderung endgültig verfügen können. Werden vorgegebene Zahlungstermine überschritten, so sind wir berechtigt, ohne besonderen Hinweis, vom Vertrag zurückzutreten, dies entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung einschließlich evtl. Folgekosten. Weiterhin behalten wir uns vor, bei Überschreiten des Zahlungszieles Verzugszinsen in Höhe eines banküblichen Zinssatzes für kurzfristige Kredite zu berechnen. Im übrigen gelten die jeweils vereinbarten Zahlungsbedingungen.
8. Gewährleistung bei Mängelrügen
Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn der Kunde unverzüglich bei Inanspruchnahme der Leistung, den Leistungsträger vor Ort und darüber hinaus inn:office GmbH schriftlich über den Mangel in Kenntnis setzt. Bei wesentlichen Mängeln sind diese in angemessener Frist zu beseitigen oder es ist für angemessenen Ersatz Sorge zu tragen. Ist dies nicht möglich, ist inn:office GmbH zur Wandlung oder Minderung verpflichtet. Weitergehende Ansprüche sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Wird die Anzeige unterlassen so gilt die Leistung als vereinbarungsgemäß erbracht. Ansprüche aus nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung hat der Kunde schriftlich binnen eines Monats nach vorgesehener Beendigung des Reservierungsvertrages geltend zu machen.
9. Preis
Unsere Preise beinhalten die zum Vertragsabschluß gültige Mehrwertsteuer, bei Steuererhöhungen erheben wir eine Nachberechnung. Prinzipiell ist inn:office GmbH bei Preiserhöhungen zur Weitergabe an den Kunden berechtigt.
10. Abwicklung der Reservierung/Veranstaltung
Bis 14 Tage vor Ankunft ist inn:office GmbH eine definitive Namensliste, sowie bei Bedarf, ein Organisations- und Ablaufplan vorzulegen. Alle Reservierungen, Änderungen oder Annullierungen bedürfen der Schriftform und sind ausschließlich mit inn:office GmbH zu vereinbaren.
11. Wirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Rechtskraft der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
12. Vertragsverletzungen
Vertragsverletzungen des Kunden berechtigen inn:office GmbH vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, die Leistung einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.
13. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Der Gerichtsstand ist Düsseldorf. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
Düsseldorf, den 01. Januar 2005